Erste Schritte

Im Trauerfall

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie sich bei der Auswahl der Bestatterin/des Bestatters nicht sicher sind, ist es auch legitim ein erstes Gespräch vor der Beauftragung zu führen. Manchmal ist es das Bauchgefühl und manchmal ist es die Preisgestaltung, die ausschlaggebend für die Beauftragung ist, nehmen Sie sich gerne die Zeit die Sie brauchen, Sie haben die Wahl und die Zeit, wir haben Verständnis und den Respekt.

Nach dem Eintritt des Todes muss dieser festgestellt werden.

Wenn der Tod im Krankenhaus oder im Pflegeheim/Hospiz eintritt
bekommen Sie die Aufgabe sich zu kümmern meist abgenommen und können uns zeitnah kontaktieren.

Wenn der Tod zuhause eintritt
rufen Sie einen Arzt, der Hausarzt, der Notarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Sie bundesweit unter 116 117 erreichen, stellt die Todesbescheinigung aus und lässt diese unterschrieben und gestempelt beim Verstorbenen. Die Todesbescheinigung muss vollständig, unterschrieben und gestempelt bei dem Verstorbenen verbleiben. Wenn der natürliche Tod festgestellt wurde, können wir die Überführung vornehmen.

Fristen

Wo wir tätig sind:

Wir führen Bestattungen aus, wo Sie es wünschen.
Unser hauptsächliches Betätigungsfeld umfasst den Kreis Neuwied sowie den Rhein-Sieg-Kreis mit der Stadt Bonn bis in den Kölner Raum betreuen wir Familien auf ihren Wegen des Abschieds. Was die Durchführung von Bestattungen im Ausland betrifft sind wir kurzfristig in der Lage Fernüberführungen für Sie selbst durchzuführen. Egal welche Leistungen Sie von uns wünschen, wir leisten die Arbeit selbst und begleiten die Verstorbenen auf dem Weg, den Sie wünschen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Qualifikation.

Dokumente

Im Trauerfall sind viele Punkte zu besprechen.

Im Ersten Schritt benötigen wir den Ausweis/die Meldebescheinigung der/des Verstorbenen, die Todesbescheinigung, das Familienstammbuch (ledige: Geburtsurkunde; verheiratete: Eheurkunde; geschiedene: Eheurkunde & Scheidungsnachweis mit Rechtskraftvermerk; verwitwete: Eheurkunde mit Sterbeurkunde des/der verstorbenen Partners/Partnerin) und die eigene Kleidung.

Alles Weitere finden Sie unter:

Was brauche ich?

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