Erste Schritte
Im Trauerfall
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie sich bei der Auswahl der Bestatterin/des Bestatters nicht sicher sind, ist es auch legitim ein erstes Gespräch vor der Beauftragung zu führen. Manchmal ist es das Bauchgefühl und manchmal ist es die Preisgestaltung, die ausschlaggebend für die Beauftragung ist, nehmen Sie sich gerne die Zeit die Sie brauchen, Sie haben die Wahl und die Zeit, wir haben Verständnis und den Respekt.
Nach dem Eintritt des Todes muss dieser festgestellt werden.
Wenn der Tod im Krankenhaus oder im Pflegeheim/Hospiz eintritt
bekommen Sie die Aufgabe sich zu kümmern meist abgenommen und können uns zeitnah kontaktieren.
Wenn der Tod zuhause eintritt
rufen Sie einen Arzt, der Hausarzt, der Notarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Sie bundesweit unter 116 117 erreichen, stellt die Todesbescheinigung aus und lässt diese unterschrieben und gestempelt beim Verstorbenen. Die Todesbescheinigung muss vollständig, unterschrieben und gestempelt bei dem Verstorbenen verbleiben. Wenn der natürliche Tod festgestellt wurde, können wir die Überführung vornehmen.
Fristen
Wenn jemand verstirbt kann er lt. gesetzlichen Bestimmungen bis zu 36 Stunden zuhause bleiben
oft ist es so, dass wir Verstorbene zuhause, gerne auch gemeinsam noch einmal waschen und ankleiden, das was er/sie gerne trug, werden wir anziehen, den Lieblingsduft tragen wir noch einmal auf und die Familie kann sich so im gewohnten Umfeld nochmal verabschieden ob im eigenen Bett oder, wenn es die Räumlichkeiten zulassen auch im Sarg.
Die Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen beträgt 10 Tage
Ab dem Eintritt des Todes muss innerhalb von 10 Tagen die Erd- und die Feuerbestattung erfolgen, Fristverlängerungen können im Einzelfall abgestimmt werden, hier sind wir gerne behilflich. Alle Verstorbenen, die sich in unserer Obhut befinden werden umsorgt und liebevoll eingebettet, die Särge verschließen wir erst vor der Überführung auf den Friedhof oder ins Krematorium. Die Abschiednahme in unseren Räumlichkeiten in Asbach und Unkel ist stets kostenfrei, denn wir geben Ihnen die Zeit und den Raum den Tod zu begreifen und loszulassen.
Wenn jemand verstirbt kann er lt. gesetzlichen Bestimmungen bis zu 36 Stunden zuhause bleiben
oft ist es so, dass wir Verstorbene zuhause, gerne auch gemeinsam noch einmal waschen und ankleiden, das was er/sie gerne trug, werden wir anziehen, den Lieblingsduft tragen wir noch einmal auf und die Familie kann sich so im gewohnten Umfeld nochmal verabschieden ob im eigenen Bett oder, wenn es die Räumlichkeiten zulassen auch im Sarg.
Die Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen beträgt 10 Tage
Ab dem Eintritt des Todes muss innerhalb von 10 Tagen die Erd- und die Feuerbestattung erfolgen, Fristverlängerungen können im Einzelfall abgestimmt werden, hier sind wir gerne behilflich. Alle Verstorbenen, die sich in unserer Obhut befinden werden umsorgt und liebevoll eingebettet, die Särge verschließen wir erst vor der Überführung auf den Friedhof oder ins Krematorium. Die Abschiednahme in unseren Räumlichkeiten in Asbach und Unkel ist stets kostenfrei, denn wir geben Ihnen die Zeit und den Raum den Tod zu begreifen und loszulassen.
Wo wir tätig sind:
Wir führen Bestattungen aus, wo Sie es wünschen.
Unser hauptsächliches Betätigungsfeld umfasst den Kreis Neuwied sowie den Rhein-Sieg-Kreis mit der Stadt Bonn bis in den Kölner Raum betreuen wir Familien auf ihren Wegen des Abschieds. Was die Durchführung von Bestattungen im Ausland betrifft sind wir kurzfristig in der Lage Fernüberführungen für Sie selbst durchzuführen. Egal welche Leistungen Sie von uns wünschen, wir leisten die Arbeit selbst und begleiten die Verstorbenen auf dem Weg, den Sie wünschen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Qualifikation.
Dokumente
Im Trauerfall sind viele Punkte zu besprechen.
Im Ersten Schritt benötigen wir den Ausweis/die Meldebescheinigung der/des Verstorbenen, die Todesbescheinigung, das Familienstammbuch (ledige: Geburtsurkunde; verheiratete: Eheurkunde; geschiedene: Eheurkunde & Scheidungsnachweis mit Rechtskraftvermerk; verwitwete: Eheurkunde mit Sterbeurkunde des/der verstorbenen Partners/Partnerin) und die eigene Kleidung.
Alles Weitere finden Sie unter: