Wenn jemand gestorben ist, fallen einem im ersten Moment viele Fragen ein.

Hier geben wir Ihnen eine erste Übersicht was Sie anfangs vorbereiten können.

Eingangs ist entscheidend wo der Tod eingetreten ist.

Ist jemand zuhause verstorben, so kontaktieren Sie einen (Not-)Arzt um den Tod feststellen zu lassen. Sollten Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen, können Sie unter der 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst kontaktieren. Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus, die unbedingt bei der/dem Verstorbenen bleiben muss. Sollte der Arzt die Todesart nicht klären können, so kommt in manchen Fällen die Polizei um diese zu klären. Wenn die Polizei die Überführung veranlasst, dann erfolgt dies im Rahmen der Feststellung mit einem Partner-Bestattungshaus, Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet dieses auch zu beauftragen.
Wenn der Tod im Krankenhaus, im Hospiz oder in einer Pflegeeinrichtung eingetroffen ist übernimmt deren Verwaltung meist den organistorischen Teil. 

Kontaktieren Sie nun den Bestatter Ihres Vertrauens. 

Sie erreichen uns zu jeder Zeit. 
Zentralruf: 022244106


Sie entscheiden, wann die Überführung des Verstorbenen durchgeführt werden soll – baldmöglichst oder erst zu einem späteren Zeitpunkt. Denn der Verstorbene kann noch bis zu 36 Stunden nach Feststellung des Todes im Sterbehaus verbleiben. Den weiteren Ablauf der Bestattung besprechen wir gemeinsam. Gerne auch bei Ihnen zuhause.

Eine Auswahl an notwendigen Dokumenten finden Sie hier.

Unsere Arbeit beginnt meist mit einem persönlichem Gespräch. Wir hören Ihnen zu und achten die Vorstellung der/des Verstorbenen. Wir klären in den folgenden Gesprächen nun wo, wann und wie die Bestattung erfolgen soll. 
Eine Auswahl an Bestattungsarten finden Sie hier und im Rahmen unserer persönlichen Beratung.